Schneeraeumungsvertrag

Ein Schneeräumungsvertrag mit einem Winterdienst ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag, so das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung vom 27.April 2012. Somit handelt es sich um einen Dienstvertag.

Bem: Der Fall ist noch nicht ausgefochten. Es ist Revision zugelassen. Als Entscheidungshilft ziehen Sie bitte DAS GRUNDEIGENTUM Nr. 11/2012, Seite 719 bis 720 hinzu.


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