Schneeraeumungsvertrag
Ein Schneeräumungsvertrag mit einem Winterdienst ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag, so das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung vom 27.April 2012. Somit handelt es sich um einen Dienstvertag.
Bem: Der Fall ist noch nicht ausgefochten. Es ist Revision zugelassen. Als Entscheidungshilft ziehen Sie bitte DAS GRUNDEIGENTUM Nr. 11/2012, Seite 719 bis 720 hinzu.
Ihr 3v-Team
Bem: Der Fall ist noch nicht ausgefochten. Es ist Revision zugelassen. Als Entscheidungshilft ziehen Sie bitte DAS GRUNDEIGENTUM Nr. 11/2012, Seite 719 bis 720 hinzu.
Ihr 3v-Team
Kommentare
Kommentar veröffentlichen
Gern erwarten wir Deine Nachricht. Schreib uns jetzt.
Dein 3v-immobilien Team